Am 1. Oktober 2017 ändert sich Einiges beim Einsatz von Drohnen. Drohnenpiloten müssen ab heute einen Drohnenführerschein nachweisen, wenn sie mit dem Fluggerät in die Luft gehen wollen.
Die Nutzung von Drohnen darf nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt führen“, warnt die Vereinigung Cockpit (VC).
Neue Regeln für den Gebrauch und Einsatz von Flugrobotern (RPAS, UAV, Drohnen) plant das Bundesverkehrsministerium. Gewerbliche Piloten sollen eine Prüfung ablegen und auch für Privatnutzer ändern sich die Vorgaben.