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Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen Robotic Air Klaus Sommer

1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen (nachfolgend "AGB") sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

Robotic Air
Klaus Sommer

Freiherr-vom-Stein Straße 17
D-65604 Elz

2. Geltungsbereich

Robotic Air Klaus Sommer (nachfolgend Robotic Air genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Robotic Air ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch Robotic Air bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

3. Auftragserteilung

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote von Robotic Air sind frei bleibend und unverbindlich.
Robotic Air gibt nach Aufforderung des Kunden ein Vertragsangebot ab und hält sich 20 Tage an dieses Vertragsangebot gebunden.
Robotic Air behält sich die Verbesserungen oder Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

4. Vertragsabschluss

Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder eMail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftraggeber erkennt die Beweiskraft durchgehender eMail Korrespondenz an.

5. Durchführung von Aufträgen und Lieferung

a) Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Robotic Air die Arbeit auf.

b) Robotic Air ist berechtigt, Dritte für die Auftragsabwicklung einzusetzen.

c) Aufträge mit militärischen Hintergrund werden nicht durchgeführt.

d) Lieferungen und Leistungen erfolgen ab unserem Unternehmenssitz.

6. Lieferzeit und Terminabsprachen

a) Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

b) Bei höherer Gewalt oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die Robotic Air nicht vorhersehen kann (z.B. Streik, Brand, Krieg, Wetter, wie extreme Kälte, starker Regen, Wind, Hagel, Nebel, Schneefall, Naturkatastrophen wie Überflutungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Terrorismus u. ä.), kann Robotic Air vom Vertrag zurücktreten.

7. Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat in erforderlicher Weise bei der Auftragsausführung mitzuwirken und stellt unentgeltlich Zugang zu allen Räumlichkeiten, Grundstücken, Hilfsmitteln (Hardware, Software, Netzwerke, Strom etc.) und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung.

8. Zahlungsbedingungen

a) Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 1 Tag nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
Bei Zahlungsverzug kann Robotic Air Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

b) Bei Zahlungsverzug kann Robotic Air Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

c) Bei Auftragsstornierungen des Kunden, können Ausfallvergütungen fällig werden. Diese Ausfallvergütungen sind nach Zeitraum gestaffelt. Sie betragen maximal 100% vom Rechnungsbetrag, wenn die Stornierung vom Kunden innerhalb 36 Stunden vor Auftragsbeginn vorgenommen wird.

9. Vertragsänderungen

Vertragsänderungen müssen Robotic Air schriftlich mitgeteilt werden.
Resultierende Vertragsänderungen, besonders hinsichtlich Zeit und Kosten, sind vom Kunden schriftlich zu bestätigten.

10. Gewährleistung und Mängel

Robotic Air verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Unterlagen, Dokumente, Daten etc. sorgfältig zu behandeln.
Robotic Air verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

11. Haftungbeschränkungen

a) Unabhängig von den vorstehenden Regelungen begrenzt Robotic Air die Haftungssumme bei Sachschäden auf EUR 3 Mio. und bei Personenschäden auf EUR 3 Mio..

b) Ausgeschlossen sind alle Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Robotic Air bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Robotic Air das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen vor.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann Robotic Air – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Lieferungen oder Leistung heraus verlangen.

13. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen, an den Ergebnissen ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen gleich welcher Art, ist Robotic Air.
Alle erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet.
Dies schließt die Rechte an Fotografien, Filmaufnahmen, Dokumentationen, Berichten, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Aufstellungen, Illustrationen, Katalogen, Know-how, Computerprogrammen und allen sonstigen Ergebnissen, die dem Kunden geliefert werden, ein.

Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden.
Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

14. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material wird keine Haftung übernommen.

15. Datensicherheit

Soweit Daten an Robotic Air - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

16. Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.
Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist Robotic Air berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.

17. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Robotic Air Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

18. Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Limburg Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


Stand: 01.01.2013