Auf dieser Seite beantworten wir für Sie häufig gestellte Fragen (auch "FAQ - engl. Frequently Asked Questions" genannt).

Anreise

Eine Besichtigung am Drehtag ist in vielen Fällen ausreichend und wir können wir uns ein ungefähres Bild über Google Earth machen.

Ab 20km Distanz vom Standort Elz fallen Fahrtkosten an. Die Preise senden wir Ihnen mit Ihrem Angebot zu.

Aufnahmequalität und Kameras

Ja, Liveübertragung ist möglich. Das Livebild wird per Funksteuerung direkt auf die Bodenstation übertragen.

Aufgrund der Fluggeräusche muss eine Nachvertonung erfolgen.

Ja, wir sehen das Aufnahmebild der Kamera per Life-Übertragung auf dem Display unserer Steuereinheit und können somit Einfluss auf Perspektive und Aufnahmewinkel nehmen.

„HD" steht in der Unterhaltungselektronik für die genormte Abkürzung „High Definition".

Ja, er sieht das Sucherbild der Kamera per Life-Übertragung auf dem Display seiner Steuereinheit.

Generell ist dies nach Absprache möglich – jedoch müssen wir Ihre Anfrage im Vorfeld individuell prüfen (z.B. Kameragewicht, Kompatibilität).

Prinzipiell alle Kamera-Typen. Wir verwenden Panasonic Lumix GH2 und die Gopro Hero2.

Wir stellen Videoformate bis Full HD und Bildformate bis 4.608 x 3.456 Pixel zur Verfügung.

Bildrechte und weitere Rechtsfragen

Im Streitfall hat der Fotografierende die Nachweispflicht – idealerweise sollte das Einverständnis schriftlich bestätigt werden.

Im öffentlichen Raum können Aufnahmen von Personen ohne ihre Einwilligung dann gemacht und veröffentlicht werden, wenn diese nicht identifizierbar sind. Ein Foto eines an einem öffentlichen Platz/Straße stehenden Gebäudes darf nur dann veröffentlicht werden, wenn es die Ansicht von diesem Platz bzw. der Straße zeigt – Rückseitenansichten oder Innenhofaufnahmen sind nicht ohne die Einwilligung der Rechteinhaber erlaubt.

Die Urheberrechte liegen bei Robotic Air, die Nutzungsrechte werden im Allgemeinen uneingeschränkt oder je nach Vertrag spezifisch übertragen.

Im öffentlichen Raum können Aufnahmen von Personen ohne ihre Einwilligung dann gemacht und veröffentlicht werden, wenn diese nicht identifizierbar sind. Auch sollten aufgenommene Objekte frei von Rechten Dritter sein bzw. die Einwilligung der Rechteinhaber vorliegen.

Ja, aber nicht ohne Einwilligung. Bei privaten Aufnahmen von Gebäuden und Häusern muss man die Zustimmung des Inhabers der Gebäuderechte einholen. Bei allen Fotografien, auch bei Luftaufnahmen, gilt das Recht am eigenen Bild der abzubildenden Menschen. Wenn die Bilder veröffentlicht oder mit Dritten geteilt werden sollen, braucht man die Erlaubnis des Abgebildeten.

Ja, können wir, wenn das schriftliche Einverständnis der betroffenen Personen vorliegt. Wir sind keine Paparazzi oder Privatdetektive und möchten die Intimsphäre von Personen nicht verletzen.

Drohne

Im Prinzip ja, jedoch muss Sichtkontakt gewährleistet sein und eventuell eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Nach Eintreffen am Einsatzort sind wir binnen Minuten flugbereit.

Je nach Genehmigung muss Sichtkontakt gewährleistet sein. Die Steighöhe beträgt ca. 100m, kann aber im Einzelfall durch eine Sondergenehmigung erhöht werden.

Abhängig vom zu transportierenden Gewicht (z.B. Kamera), der Außentemperatur oder den herrschenden Wetterbedingungen beträgt die Flugdauer bis zu 12 Minuten/Akku.

Die Drohne wird per Funk-Fernbedienung vom Boden aus gesteuert.

Abhängig von der Aufstiegsgenehmigung darf das Abfluggewicht 5kg nicht überschreiten.

Dies ist abhängig von der unterschiedlichen Bauweise. Jeder Hersteller hat seinen Favoriten und macht dies auch vom Einsatzgebiet anhängig. Wir haben uns für den Oktokopter entschieden, weil er ein Höchstmaß an Stabilität und Sicherheit bietet.

Einsatzgebiete

Die Einsatzgebiete sind nahezu unerschöpflich.

Nein, es gibt verschiedene weitere Anwendungsmöglichkeiten. Man kann den Oktokopter auch mit Detektoren und Sensoren für verschiedene Messungen ausstatten oder gering-gewichtige Gegenstände transportieren.

Ja, auch große Hotelfoyers, Hallen etc. können beflogen werden, wenn die Räumlichkeiten die Befliegung zulassen.

Ja, man braucht jedoch zum Abwurf eine entsprechende Genehmigung. Bei Konfetti o.ä. dürfte eine Genehmigung problemlos erhältlich sein, da keine große Verletzungsgefahr beim Abwurf besteht.

Einschränkungen

Ja. In der Nähe von Flughäfen oder rund um das Regierungsviertel gibt es speziell festgelegten Flugverbotszonen. In manchen Bundesländern sind Flugaktivitäten auch über AKW, Menschenansammlungen oder Unfallstellen verboten. Entsprechende Ausnahmengenehmigungen können den Start und den Flug diesen Bereichen erlauben.

Nein, denn Paragraph 109g STGB verbietet es, Abbildungen von militärisch relevanten Bereichen und Geräten herzustellen.

Grundsätzlich fliegen wir nicht über Menschenansammlungen und/oder über größeren Wasserflächen!

Genehmigungen

Ja, bei kommerzieller Nutzung oder einem Koptergewicht über 5kg muss die Aufstiegsgenehmigung der jeweiligen Landesbehörden eingeholt werden.

Kann man, aber das machen wir nicht, da es sich im gewerblichen Fall um einen Rechtsverstoß handelt.

Ja, das kann er. Insbesondere wenn in niedriger Höhe mit Kamera geflogen wird, kann er die Unterlassung von Beeinträchtigung seines Grundstückes fordern.

Aufstiegsgenehmigungen erteilen die jeweiligen Luftfahrtämter der Länder. Die Kosten müssen bei den jeweiligen Ämtern angefragt werden.

Die Einholung von Aufstiegsgenehmigungen oder Sonderfluggenehmigungen übernehmen grundsätzlich wir.

Wir haben Fluggenehmigungen für einige Bundesländer. Bei Bedarf fordern wir Genehmigungen bei weiteren Bundesländern an.

So früh wie möglich, damit mir uns gegebenenfalls rechtzeitig mit den Behörden in Verbindung setzen können. Eine zwei-wöchige Vorlaufzeit ist in den meisten Fällen ausreichend.

Nachbereitung

Es kommt darauf an, ob Sie einfach nur das Rohmaterial oder ob Sie auch eine Nachbearbeitung haben möchten. Rohmaterial können wir innerhalb von 48h nach der Aufnahme bereitstellen. Nach Abstimmung auch bereits am Set. Die Nachbereitungszeit können wir nur individuell planen und den Liefertermin mit Ihnen abstimmen.

Ja, auch dies gehört zu unserem Portefolio – sprechen Sie uns an.

Ja - wir bieten auch Post Production an.

Pilot

Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlichen Anforderungen für Drohnenführer. Gewerbliche Piloten benötigen eine Aufstiegsgenehmigung mit entsprechendem Schulungsnachweis.

Um eine Aufstiegsgenehmigung zu erhalten, muss der Pilot Schulungsnachweise und Angaben über seine Erfahrungen einreichen.

Ja, die Kamera wird vom Piloten bedient, er hat auf seinem Steuerpult auch alle Bedienelemente für die Kamerasteuerung.

Preise

Selbstverständlich können Sie das! Denn im Gegensatz zu Steigern, Kränen, Industriekletterern oder einem konventionellen Hubschrauber bietet der Drohneneinsatz signifikante Einsparpotentiale.

Das kommt darauf an: es gibt bei der Kalkulation verschiedene Kostentreiber und Umstände, die zu berücksichtigen sind (z.B. Komplexität, Aufnahmezeit, Foto/Video-Aufnahme, Umfang des Auftrages etc.). Erst nach Vorliegen der genauen Vorgaben können wir ein individuelles Angebot erstellen.

Sicherheit & Risiko

In absoluten Ausnahmefällen kann es zu technischen Ausfällen oder Kollisionen kommen. In diesen Fällen greifen die Sicherheitsprogramme des Kopters und der Steuerung bzw. der Kopter kann auch mit beschädigten Rotoren noch gelandet werden.

Ohne Haftpflichtversicherung erteilen die Behörden keine Aufstiegsgenehmigung. Wir verfügen über eine Haftpflichtversicherung von mindestens 3.000.000€.

Ja, wir entscheiden grundsätzlich vor jedem Start des Kopters, ob die aktuellen Bedingungen einen Flug erlauben und schätzen die Lage jeweils neu ein.

Wetter

Aus Sicherheitsgründen fliegen wir nur bis zu einer Windstärke/Geschwindigkeit von ca. 8m/s. Da Sichtkontakt zum Flugroboter vorgeschrieben ist, können wir auch nicht bei Regen, Schneefall oder Nebel abheben.

Es macht natürlich keinen Sinn anzureisen, wenn für den Einsatztag schlechtes Wetter angekündigt wurde. Flexible Kommunikation und ein Alternativtermin sind solchen Fällen hilfreich.

Kosten entstehen nur dann, wenn wir vor Ort sind und die Befliegung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, abgesagt wird.

 

Ihre Fragestellung ist nicht dabei?

Falls Sie Ihre spezifische Fragestellung hier nicht wiederfinden, helfen wir Ihnen gerne weiter: Füllen Sie einfach und unkompliziert das Kontaktformular aus und senden Sie uns Ihre Anfrage.