Für Flugroboter, Drohnen, UAV's oder RPAS gilt die Neufassung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (LuftVO).

Mit dem 20.07.2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) § 20 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erneuert. Die bisherigen Regelungen werden durch diese Neufassung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder ersetzt.

pdficon small Nachrichten für Luftfahrer 1-786-16 vom 20.07.2016